Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Dogs & Nature – Hundebetreuung & Naturerlebnisse

Anbieterin: Isabella Matthies, München
Kontakt: team@imotioncoaching.com
Stand: 17. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Isabella Matthies (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden über Hundebetreuung und damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Das Angebot umfasst insbesondere Tagesbetreuung (Day Care), Übernachtungsbetreuung (Boarding), Betreuung im Haushalt des Kunden (House Sitting), Einzelspaziergänge sowie Naturausflüge (Green Detox Light und Green Detox).

(3) Art, Umfang, Dauer und Vergütung der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Buchungsanfrage und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich.

(2) Vor einer erstmaligen Betreuung findet grundsätzlich ein persönliches Kennenlernen statt. Dabei werden die Bedürfnisse des Hundes und die Eignung der Betreuungssituation besprochen.

(3) Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald der Kunde ein konkretes Angebot der Anbieterin über Leistung, Zeitraum und Preis annimmt.

(4) Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer erneuten Vereinbarung.

§ 3 Voraussetzungen für die Betreuung

(1) Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Betreuung berechtigt zu sein.

(2) Voraussetzung ist eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz.

(3) Der Kunde informiert die Anbieterin vor Betreuungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Betreuung relevanten Besonderheiten, insbesondere:

  • Erkrankungen, Verletzungen, Allergien und Unverträglichkeiten

  • bekannte Ängste, Unsicherheiten und Verhaltensauffälligkeiten

  • Leinenreaktivität, Jagdverhalten und bekannte Aggressionsvorfälle

  • Läufigkeit und besondere Sicherungsanforderungen

  • erforderliche Betreuung ohne Alleinbleiben

  • besondere Fütterungs- und Ruhebedürfnisse

(4) Veränderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Anbieterin kann eine Betreuung ablehnen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere und bedürfnisgerechte Durchführung nicht gegeben sind.

§ 4 Leistungen und Betreuungskonzept

(1) Die Betreuung erfolgt persönlich und individuell. Bei Day Care und Boarding werden grundsätzlich maximal zwei Hunde gleichzeitig betreut.

(2) Spaziergänge, Beschäftigung, Ruhephasen und gegebenenfalls Naturausflüge orientieren sich an der individuellen Eignung und den Bedürfnissen des Hundes.

(3) Hundekontakte werden situationsabhängig gestaltet. Direkte Kontakte an kurzer Leine sind nicht Bestandteil des Betreuungskonzepts. Kontakte an der Schleppleine oder im Freilauf erfolgen nur nach vorheriger Absprache und bei geeigneten Bedingungen.

(4) Freilauf ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Vorschriften vorgesehen.

(5) Green-Detox-Touren werden nach Kondition, Gesundheitszustand, Wetter, Gelände und Route geplant. Die Anbieterin kann aus Sicherheitsgründen notwendige Anpassungen vornehmen.

(6) Gezieltes Hundetraining ist nicht automatisch Bestandteil der Betreuungsleistungen.

§ 5 Futter, Ausstattung und Gesundheit

(1) Futter und Leckerli werden grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt.

(2) Der Kunde stellt erforderliche individuelle Ausrüstung sowie Informationen über Fütterung, Pflege und Besonderheiten des Hundes zur Verfügung.

(3) Medizinische und tierärztliche Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots.

(4) Die Übernahme besonderer Pflege- oder Medikamentengaben bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung, soweit diese rechtlich und fachlich zulässig ist.

§ 6 Preise und Zusatzkosten

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

(2) Zusatzkosten können insbesondere entstehen für:

  • Betreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

  • erhöhten tatsächlichen Betreuungsaufwand

  • exklusiv reservierte Betreuungskapazität

  • zusätzliche Betreuungszeiten

  • vereinbarte Fahrleistungen

  • Übergaben außerhalb regulärer Zeiten

  • ergänzende Naturausflüge

(3) Die Höhe der jeweiligen Zuschläge richtet sich nach dem zum Vertragsschluss vereinbarten Angebot und wird vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.

(4) Ein erhöhtes Alter, eine Diagnose oder Läufigkeit allein begründen keinen automatischen Mehraufwandszuschlag.

(5) Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet, soweit nicht notwendige Maßnahmen in einem akuten Notfall erforderlich sind.

§ 7 Betreuungszeiten und Übergaben

(1) Die regulären Bring- und Abholzeiten liegen zwischen 07:00 und 19:00 Uhr.

(2) Übergaben außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

(3) Day Care umfasst maximal zehn Stunden. Boarding wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Stunden ab der vereinbarten Übergabe gebucht.

(4) Verlängerungen und zusätzliche Betreuungszeiten werden nach den vereinbarten Konditionen berechnet.

(5) Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Übergabe und Abholung. Bei absehbaren Verspätungen ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.

§ 8 Stornierung und Nichtinanspruchnahme

(1) Der Kunde kann eine vereinbarte Betreuung vor deren Beginn in Textform stornieren.

(2) Bei Stornierung mindestens sieben Tage (168 Stunden) vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn erhebt die Anbieterin kein vertragliches Stornierungsentgelt.

(3) Bei späterer Stornierung gelten die nachstehenden Ausfallpauschalen, soweit für die betreffende Vertragsart ein entsprechender Anspruch besteht und die Pauschalierung gesetzlich zulässig ist:

  • Weniger als 7 Tage bis mindestens 48 Stunden vor Beginn: 30 % des vereinbarten Entgelts.

  • Weniger als 48 Stunden bis mindestens 24 Stunden vor Beginn: 50 % des vereinbarten Entgelts.

  • Weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 70 % des vereinbarten Entgelts.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus anderweitig vergebenen Betreuungskapazitäten werden berücksichtigt. Eine doppelte Vergütung derselben Kapazität erfolgt nicht.

(6) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

WICHTIG – VOR VERÖFFENTLICHUNG: Die Pauschalen nach Absatz 3 und ihre Anwendung auf die unterschiedlichen Vertragstypen sind noch rechtlich zu validieren. Bis dahin darf diese Staffelung nicht als abschließend geprüfte Vertragsklausel eingesetzt werden.

§ 9 Krankheit, Notfälle und tierärztliche Versorgung

(1) Bei Anzeichen einer Erkrankung, Verletzung oder sonstigen Gefährdung des Hundes informiert die Anbieterin den Kunden so zeitnah wie möglich.

(2) Ist der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar und sind dringende tierärztliche Maßnahmen erforderlich, darf die Anbieterin eine notwendige Erstversorgung veranlassen.

(3) Die erforderlichen tierärztlichen Kosten trägt der Kunde, soweit sie nicht aufgrund einer von der Anbieterin zu vertretenden Pflichtverletzung von dieser zu ersetzen sind.

(4) Die Anbieterin dokumentiert wesentliche Vorkommnisse und informiert den Kunden darüber.

§ 10 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen wird nicht beschränkt.

(3) Die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung und zur Haftung des Tieraufsehers bleiben unberührt.

(4) Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Absage oder Abbruch durch die Anbieterin

(1) Kann die Anbieterin eine vereinbarte Leistung nicht erbringen, informiert sie den Kunden unverzüglich.

(2) Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit hierfür kein gesetzlicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht.

(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Bei einer konkreten Gefährdung von Menschen oder Tieren dürfen unmittelbar erforderliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

§ 12 Datenschutz und Fotoaufnahmen

(1) Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.

(2) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Website.

(3) Foto- und Videoaufnahmen des betreuten Hundes können Bestandteil der Kundenkommunikation sein.

(4) Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken oder in sozialen Medien erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten rechtlichen Berechtigung beziehungsweise Einwilligung, soweit erforderlich.

§ 13 Gesetzliche Verbraucherrechte

Gesetzliche Widerrufsrechte und Informationspflichten bleiben unberührt. Soweit bei einem konkreten Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen und eine Widerrufsbelehrung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.